Nachricht von Maria Berger

Zur Zukunft der Europäischen Verfassung
Als Abgeordnete zum Europäischen Parlament und ehemaliges Mitglied des Verfassungskonvents liegt mir die Zukunft des Europäischen Verfassungsvertrages besonders am Herzen.
Ich bin davon überzeugt, dass ein erweitertes, demokratisches und soziales Europa am besten durch die neue Verfassung gewährleistet werden kann und diese ein solides Fundament für die Arbeit der Institutionen für die nächsten Jahrzehnte darstellt. Entgegen der in letzter Zeit häufig gehaltenen Grabesreden auf die Europäische Verfassung glaube ich fest an ihre Zukunft.
Die kontroverse Diskussion rund um die Ratifizierung des Verfassungsvertrages nach den zwei negativ ausgegangenen Referenden in Frankreich und den Niederlanden lenkt unglücklicherweise häufig von den positiven Inhalten des Textes ab. So führt die Verfassung zu einer Stärkung der Rechte der BürgerInnen durch die Europäische Grundrechtecharta, welche neben den "klassischen" liberalen Grundrechten erstmals auch soziale Rechte beinhaltet. Weiters enthält die Verfassung ein deutliches Bekenntnis zu einem sozialen und solidarischen Europa und führt das Streben nach Gleichheit von Männern und Frauen sowie den Minderheitenschutz explizit an. Auch aus demokratiepolitischen Gründen ist der Vertrag zu begrüßen, der das Europäische Parlament in seinen Rechten stärkt. Alles in allem handelt es sich um ein gelungenes Vertragswerk, welches nicht bei den ersten Anzeichen von Problemen über Bord geworfen werden sollte.
Momentan befinden wir uns in einer Phase der Reflexion, in der es darum geht, die Ängste und Befürchtungen der Bevölkerung zu hören und erneut in einen offenen Dialog zu treten. Vor allem das Europäische Parlament bemüht sich um eine aktive Debatte unter Einbindung der Zivilgesellschaft und der nationalen Parlamente. Erst am 8./9. Mai wurde ein interparlamentarisches Forum zwischen den Parlamenten abgehalten und spannende Diskussionen geführt.
Leider werden die konstruktiven Gespräche oft durch Zwischenrufe gestört, die ein "Rosinenpicken" bei der Verfassung beginnen und einzelne Teile aus der Verfassung herauslösen wollen. Einem solchen Vorhaben muss eine klare Absage erteilt werden. Der Verfassungsvertrag ist ein in sich geschlossenes Ganzes und kann nicht beliebig zerstückelt werden.
Es bleibt zu hoffen, dass die Phase der Reflexion und des Dialogs mit Ende 2007 positiv zu Ende geht und die Europäischen BürgerInnen dem gemeinsamen europäischen Projekt wieder Vertrauen schenken.


